BVerfG 2. Kammer des Ersten Senats Einstweilige Anordnung

Wiederholung einer eA

Wiederholung einer eA: Außervollzugsetzung einer Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung

Verfassungsrecht

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 15. März 2010 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG).