BVerfG2. Kammer des Ersten SenatsEinstweilige AnordnungEinstw. Anordnung
Wiederholung einer eA
Wiederholung einer eA: Außervollzugsetzung einer Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung
Verfassungsrecht
Tenor
Die einstweilige Anordnung vom 15. März 2010 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung
über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG).