Zur Frage der erdrückenden Wirkung einer 5,5 m hohen gewerblichen Bebauung, die ein Grundstück, das auch dem …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zur Frage der erdrückenden Wirkung einer 5,5 m hohen gewerblichen Bebauung, die ein Grundstück, das auch dem Wohnen dient, mit einem Abstand von 5,5 m an der West- und Nordseite mit einer Länge von 70 m "umgibt".
2. Eine Bebauung, die in der festgesetzten offenen Bauweise eine Frontlänge von 50 m überschreitet, verletzt nicht Rechte des Nachbarn.