OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 22

Zur Frage der erdrückenden Wirkung einer 5,5 m hohen gewerblichen Bebauung, die ein Grundstück, das auch dem …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Zur Frage der erdrückenden Wirkung einer 5,5 m hohen gewerblichen Bebauung, die ein Grundstück, das auch dem Wohnen dient, mit einem Abstand von 5,5 m an der West- und Nordseite mit einer Länge von 70 m "umgibt".

2. Eine Bebauung, die in der festgesetzten offenen Bauweise eine Frontlänge von 50 m überschreitet, verletzt nicht Rechte des Nachbarn.