OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Das Verlangen der Kindesmutter gegenüber dem Jugendamt als Adoptionsvermittlungsstelle, ihr nach einer sog …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Das Verlangen der Kindesmutter gegenüber dem Jugendamt als Adoptionsvermittlungsstelle, ihr nach einer sog Inkognitoadoption ihres Kindes bei der Wiederherstellung einer Verbindung zu diesem Kind durch Erteilung einer Auskunft oder Benachrichtigung des Kindes behilflich zu sein, kann mit einer allgemeinen Leistungsklage vor den Verwaltungsgerichten weiterverfolgt werden.

2. Ein entsprechender Anspruch kann nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes nicht aus § 9 AdVermiG (AdVermiG 1976 (F: 1989-11-27)) hergeleitet werden und ergibt sich auch nicht aus § 15 SGB I (SGB 1).

3. Über ein solches Verlangen hat die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden und dabei § 1758 Abs 1 BGB, § 61 Abs 2 PStG (PersStDG) und Art 2 Abs 1, 1 Abs 1 GG zu berücksichtigen.