EuG Dritte Kammer Urteil zitiert von 2

Außervertragliche Haftung – Antidumpingzölle

Trubowest Handel GmbH und Viktor Makarov gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Außervertragliche Haftung – Antidumpingzölle – Antidumping-Verordnung (EG) Nr. 2320/97 – Auf nationaler Ebene entstandene Anwaltskosten – Unzulässigkeit – Materieller und immaterieller Schaden – Kausalzusammenhang

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Trubowest Handel GmbH und Viktor Makarov tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Rates und der Kommission.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage nach Art. 288 EG auf Ersatz des Schadens, der durch den Erlass der Verordnung (EG) Nr. 2320/97 des Rates vom 17. November 1997 zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung in Ungarn, Polen, Russland, der Tschechischen Republik, Rumänien und der Slowakischen Republik, zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1189/93 und zur Einstellung des Verfahrens gegenüber solchen Einfuhren mit Ursprung in der Republik Kroatien (ABl. L 322, S. 1) entstanden sein soll