OVG NRW Beschluss
OVG NRW – 15 A 551/95
Verwaltungsrecht Erledigt/eingestellt
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt. Das angefochtene Urteil ist wirkungslos.
Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Beklagte.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.297,22 DM festgesetzt.