OVG NRW Beschluss

OVG NRW – 15 A 551/95

Verwaltungsrecht Erledigt/eingestellt

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt. Das angefochtene Urteil ist wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Beklagte.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.297,22 DM festgesetzt.