Haftung als Gesamtschuldner bei Einziehung KI-Titel
BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - 6 StR 268/23
Strafrecht Revision verworfen
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 1. Februar 2023 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird die Einziehungsentscheidung aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts dahin ergänzt, dass der Angeklagte als Gesamtschuldner haftet.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.