EuG Achte Kammer Urteil zitiert von 1

Anmeldung dreidimensionales Zeichen Pinzette als Gemeinschaftsmarke KI-Titel

Gemeinschaftsmarke · dreidimensionales Zeichen · Marke ohne Unterscheidungskraft · Form der Ware · Benutzung als Marke

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Frau Fides B. Baldesberger trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 12. Dezember 2007 (Sache R 1405/2007-4) über die Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens in der Form einer Pinzette als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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