BVerfG 1. Kammer des Zweiten Senats Einstweilige Anordnung

vorläufige Untersagung der Abschiebung des Beschwerdeführers nach Italien

Erlass einer einstweiligen Anordnung: vorläufige Untersagung der Abschiebung des Beschwerdeführers nach Italien

Verfassungsrecht Erlass einer einstweiligen Anordnung

Tenor

Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde - längstens für die Dauer von drei Monaten - untersagt, die in seinem Bescheid vom 24. Juni 2019 angeordnete Abschiebung des Beschwerdeführers nach Italien zu vollziehen oder vollziehen zu lassen.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.