BVerfG 3. Kammer des Zweiten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung zitiert von 1

Kammerbeschluss ohne Begründung

Verfassungsrecht Nicht zur Entscheidung angenommen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.