EuGH Achte Kammer Urteil

Richtlinie 2006/100/EG – Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2006/100/EG – Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 2 der Richtlinie 2006/100/EG des Rates vom 20. November 2006 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Freizügigkeit anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens verstoßen, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2. Die Französische Republik trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass oder nicht fristgerechte Mitteilung der Maßnahmen, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/100/EG des Rates vom 20. November 2006 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Freizügigkeit anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens (ABl. L 363, S. 141) nachzukommen