Finanzieller Beistand der Union für einen Mitgliedstaat, der von gravierenden wirtschaftlichen oder …
Thomas Ax gegen Rat der Europäischen Union
Nichtigkeitsklage – Finanzieller Beistand der Union für einen Mitgliedstaat, der von gravierenden wirtschaftlichen oder finanziellen Störungen betroffen ist – Verordnung, mit der die Bedingungen und das Verfahren der Gewährung des finanziellen Beistands der Union festgelegt werden – Art. 263 Abs. 4 AEUV – Keine unmittelbare Betroffenheit – Unzulässigkeit
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Herr Thomas Ax trägt seine eigenen Kosten und die Kosten des Rates der Europäischen Union.
3. Die Republik Lettland und die Europäische Kommission tragen ihre eigenen Kosten.
Verfahren
Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (ABl. L 118, S. 1)