EuG Dritte Kammer Beschluss zitiert von 3

Finanzieller Beistand der Union für einen Mitgliedstaat, der von gravierenden wirtschaftlichen oder …

Thomas Ax gegen Rat der Europäischen Union

Nichtigkeitsklage – Finanzieller Beistand der Union für einen Mitgliedstaat, der von gravierenden wirtschaftlichen oder finanziellen Störungen betroffen ist – Verordnung, mit der die Bedingungen und das Verfahren der Gewährung des finanziellen Beistands der Union festgelegt werden – Art. 263 Abs. 4 AEUV – Keine unmittelbare Betroffenheit – Unzulässigkeit

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Herr Thomas Ax trägt seine eigenen Kosten und die Kosten des Rates der Europäischen Union.

3. Die Republik Lettland und die Europäische Kommission tragen ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (ABl. L 118, S. 1)