Die Einfügung der Worte "und von dort geflüchtet ist" an Stelle der Formulierung "von dort flüchten mußte" in …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Die Einfügung der Worte "und von dort geflüchtet ist" an Stelle der Formulierung "von dort flüchten mußte" in § 3 Abs. 1 BVFG durch das 3. ÄndGBVFG vom 29.06.1961 (BGBl. I S. 813) hat keine Änderung der Rechtsgrundlage bewirkt.
2. Ein Anspruch auf Erlaß eines neuen Bescheides ist nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des Erstbescheides nur dann gegeben, wenn sich die Sachlage in erheblicher Weise geändert hat.