Außervertragliche Haftung – Nach italienischen Rechtsvorschriften vorgesehene Beihilferegelung
Nuova Agricast Srl gegen Europäische Kommission
Außervertragliche Haftung – Nach italienischen Rechtsvorschriften vorgesehene Beihilferegelung – Für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärte Regelung – Übergangsmaßnahme – Ausschluss bestimmter Unternehmen – Grundsatz des Vertrauensschutzes – Kein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht – Offensichtliche Unzuständigkeit – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Nuova Agricast Srl trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin durch den Erlass der Entscheidung der Kommission vom 12. Juli 2000, keine Einwände gegen eine Regelung über Investitionsbeihilfen in den strukturschwachen Gebieten Italiens (staatliche Beihilfe N 715/99 – Italien [SG 2000 D/105754]) zu erheben, und durch das Verhalten der Kommission im Verfahren vor dem Erlass dieser Entscheidung entstanden sein soll