EuG Siebte Kammer Beschluss zitiert von 1

Außervertragliche Haftung – Nach italienischen Rechtsvorschriften vorgesehene Beihilferegelung

Nuova Agricast Srl gegen Europäische Kommission

Außervertragliche Haftung – Nach italienischen Rechtsvorschriften vorgesehene Beihilferegelung – Für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärte Regelung – Übergangsmaßnahme – Ausschluss bestimmter Unternehmen – Grundsatz des Vertrauensschutzes – Kein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht – Offensichtliche Unzuständigkeit – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Nuova Agricast Srl trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin durch den Erlass der Entscheidung der Kommission vom 12. Juli 2000, keine Einwände gegen eine Regelung über Investitionsbeihilfen in den strukturschwachen Gebieten Italiens (staatliche Beihilfe N 715/99 – Italien [SG 2000 D/105754]) zu erheben, und durch das Verhalten der Kommission im Verfahren vor dem Erlass dieser Entscheidung entstanden sein soll