EuG Vierte Kammer Beschluss zitiert von 1

Bereitstellung von Daten in Bezug auf das Verfahren bei übermäßigem Defizit

Ayuntamiento de Madrid und Madrid Calle 30, SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Bereitstellung von Daten in Bezug auf das Verfahren bei übermäßigem Defizit – Verordnung (EG) Nr. 3605/93 – Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 1995) – Verordnung (EG) Nr. 2223/96 – Pressemitteilung von Eurostat – Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlung – Unzulässigkeit

Europarecht

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Das Ayuntamiento de Madrid und die Madrid Calle 30, SA tragen die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Pressemitteilung Nr. 48/2006 von Eurostat vom 24. April 2006, soweit diese eine Entscheidung der Kommission (Eurostat) über die Zuordnung von Madrid Calle 30 zum Sektor „Staat“ im Rahmen des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 1995) enthält