EuGH Sechste Kammer Beschluss

Bereitstellung von Daten in Bezug auf das Verfahren bei übermäßigem Defizit

Ayuntamiento de Madrid und Madrid Calle 30 SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Rechtsmittel – Bereitstellung von Daten in Bezug auf das Verfahren bei übermäßigem Defizit – Verordnung (EG) Nr. 3605/93 – Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG 1995) – Verordnung (EG) Nr. 2223/96 – Zuordnung der Stelle ‚Madrid Calle 30‘ zum Sektor ‚Staat‘ – Pressemitteilung von Eurostat – Anfechtbare Handlung

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Das Ayuntamiento de Madrid und die Madrid Calle 30, S.A., tragen die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2007, Ayuntamiento de Madrid und Madrid Calle 30, S.A./Kommission (T-177/06), mit dem das Gericht eine Nichtigkeitsklage gegen die Eurostat-Pressemitteilung Nr. 48/2006 vom 24. April 2006 als unzulässig abgewiesen hat, soweit diese eine Entscheidung der Kommission (Eurostat) über die Zuordnung von Madrid Calle 30 zum Sektor „Staat“ im Rahmen des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 95) enthält

Tenor

1.