Zuständigkeit bei Ehescheidung und elterlicher Sorge KI-Titel
Vorlage: – Tribunale di Torre Annunziata – Auslegung der Art. 8 und 12 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (ABl. L 338, S. 1) – Gerichtliche Zuständigkeit – Zuständigkeit des für die Entscheidung über einen Antrag auf Trennung zuständigen Gerichts für alle mit der elterlichen Sorge zusammenhängenden Fragen
Vorabentscheidungsersuchen · Zuständigkeit · elterliche Verantwortung · Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 · Ehesachen
Tenor
Tenor
Das vom Tribunale di Torre Annunziata mit Beschluss vom 14. März 2012 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.
Verfahren
Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Tribunale di Torre Annunziata – Auslegung der Art. 8 und 12 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (ABl. L 338, S. 1) – Gerichtliche Zuständigkeit – Zuständigkeit des für die Entscheidung über einen Antrag auf Trennung zuständigen Gerichts für alle mit der elterlichen Sorge zusammenhängenden Fragen