EuG Erste Kammer Beschluss zitiert von 1

Klageschrift – Formerfordernisse

Carlos Correia de Matos gegen Europäisches Parlament

Klageschrift – Formerfordernisse – Vertretung durch einen Anwalt – Offensichtliche Unzulässigkeit

Europarecht

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2. Der Kläger trägt seine eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung des Parlaments, die gegen die Portugiesische Republik gerichtete Beschwerde des Klägers zurückzuweisen, mit der er die Verletzung gemeinschaftsrechtlich geschützter Grundrechte durch diesen Mitgliedstaat rügt, die darin bestehen soll, dass dessen Gerichte es nicht zuließen, dass sich ein Kläger vor ihnen selbst vertrete