EAGFL – Abteilung "Garantie"
Italienische Republik gegen Europäische Kommission
EAGFL – Abteilung "Garantie" – Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Regelung einer Produktionsbeihilfe im Sektor Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse – Außerordentliche Stützungsmaßnahmen im Rindfleischsektor – Prämienregelung für Tabak
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/68/EG der Kommission vom 20. Dezember 2007 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. 2008, L 18, S. 12), soweit darin bestimmte Ausgaben der Italienischen Republik in den Sektoren Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse, Rindfleisch und Rohtabak ausgeschlossen werden