BVerfGZweiter SenatGegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahrenzitiert von 1
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Verfassungsrecht
Tenor
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 250.000 € (in Worten:
zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.