BVerwG 5. Senat Beschluss

Revisionszulassung: Klärung der Frage, ob § 17 Abs. 7 Satz 1 der Niedersächsischen Beihilfeverordnung mit …

Revisionszulassung; Klärung der Frage, ob § 17 Abs. 7 Satz 1 der Niedersächsischen Beihilfeverordnung mit höherrangigem Recht in Einklang steht

Verwaltungsrecht

Gründe

1

Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.

2

Die Revision kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob die Bestimmung des § 17 Abs. 7 Satz 1 der Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO) vom 7. November 2011 (Nds. GVBl. S. 372) mit höherrangigem Recht in Einklang steht.