EuG Erste erweiterte Kammer Beschluss zitiert von 3

Aufgrund des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zu treffende Übergangsmaßnahmen

Republik Polen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Nichtigkeitsklage – Aufgrund des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zu treffende Übergangsmaßnahmen – Verordnung (EG) Nr. 60/2004 mit Übergangsmaßnahmen für den Zuckersektor – Klagefrist – Beginn – Verspätung – Unzulässigkeit

Europarecht Nichtigkeitsklage

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Republik Polen trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

3. Die Republik Zypern trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung von Art. 5, Art. 6 Abs. 1 bis 3, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 60/2004 der Kommission vom 14. Januar 2004 mit Übergangsmaßnahmen für den Zuckersektor infolge des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei (ABl. L 9, S. 8)