Aufgrund des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zu treffende Übergangsmaßnahmen
Republik Polen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Nichtigkeitsklage – Aufgrund des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zu treffende Übergangsmaßnahmen – Verordnung (EG) Nr. 60/2004 mit Übergangsmaßnahmen für den Zuckersektor – Klagefrist – Beginn – Verspätung – Unzulässigkeit
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Republik Polen trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
3. Die Republik Zypern trägt ihre eigenen Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung von Art. 5, Art. 6 Abs. 1 bis 3, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 60/2004 der Kommission vom 14. Januar 2004 mit Übergangsmaßnahmen für den Zuckersektor infolge des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei (ABl. L 9, S. 8)