OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 11

Die Behörde hat im Rahmen der von ihr nach § 22 Abs 1 S 2 NRettDG (RettDG ND ) zu treffenden …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Behörde hat im Rahmen der von ihr nach § 22 Abs 1 S 2 NRettDG (RettDG ND ) zu treffenden Prognoseentscheidung zu ermitteln, ob durch die Genehmigung qualifizierten Krankentransportes außerhalb des Rettungsdienstes im Bereich des öffentlichen Rettungsdienstes Einnahmeausfälle zu erwarten sind, die - auf der Grundlage des fortgeschriebenen Bedarfsplanes - nicht ausgeglichen werden können und die aufgrund der Kostenstrukturen des öffentlichen Rettungsdienstes dazu führen werden, daß dieser nicht mehr flächendeckend sichergestellt werden kann (im Anschluß an die Rspr des 7. Senats: Beschl v 17.6.1994 - 7 M 3231/94 -, NdsVBl 1995, 41; Beschl v 9.8.1996 - 7 M 7019/95; Beschl v 6.2.1997 - 7 M 5028/96).