Die flächendeckende und bedarfsgerechte Organisation des qualifizierten Krankentransports innerhalb des …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Die flächendeckende und bedarfsgerechte Organisation des qualifizierten Krankentransports innerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes schließt die Genehmigung qualifizierten Krankentransports außerhalb des Rettungsdienstes nicht aus. Das öffentliche Interesse an einem funktionsfähigen, bedarfsgerechten und flächendeckenden Rettungsdienst ist nicht schon dann in einem die Versagung dieser Genehmigung rechtfertigenden Umfang beeinträchtigt, wenn der Bedarf an qualifiziertem Krankentransport durch die nach § 5 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes - NRettDG (RettDG ND) - beauftragten Unternehmen und Einrichtungen gedeckt wird.