EuG Achte Kammer Urteil zitiert von 2

Wettbewerb – Kartelle

Viega GmbH & Co. KG gegen Europäische Kommission

Wettbewerb – Kartelle – Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Beteiligung an der Zuwiderhandlung – Begründungspflicht – Geldbußen – Maßgeblicher Umsatz – Mildernde Umstände

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Viega GmbH & Co. KG trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 4180 endg. der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR Abkommen (Sache COMP/F-1/38.121 – Rohrverbindungen) sowie hilfsweise auf Herabsetzung der gegen die Klägerin mit der Entscheidung verhängten Geldbuße