EuG Beschluss

Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

Innova, Centro euromediterraneo per lo sviluppo sostenibile gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes – Unzuständigkeit

Europarecht

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Avis juridique important |

62000B0149

Beschluss des Präsidenten des Gerichts Erster Instanz vom 20. Juli 2000. - Innova, Centro euromediterraneo per lo sviluppo sostenibile gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Unzuständigkeit. - Rechtssache T-149/00 R. Sammlung der Rechtsprechung 2000 Seite II-02941

Leitsätze Schlüsselwörter Vorläufiger Rechtsschutz - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Zulässigkeit der Klage - Unerheblichkeit - Grenzen - Unzulässigkeit (Artikel 242 EG und 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 104 § 1) Leitsätze $$Die Frage der Zulässigkeit der Klage ist grundsätzlich nicht im Verfahren der einstweiligen Anordnung zu prüfen, damit der Entscheidung in der Hauptsache nicht vorgegriffen wird. Jedoch kann es, wenn die offensichtliche Unzulässigkeit der dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugrundeliegenden Klage geltend gemacht wird, erforderlich sein, festzustellen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die Klage dem ersten Anschein nach zulässig ist. (vgl. Randnr. 18)