BVerfG Zweiter Senat Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Gegenstandswertfestsetzung im Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahren
Verfassungsrecht
Tenor
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 25.000 (in Worten: fünfundzwanzigtausend) Euro festgesetzt.