EuG Zweite Kammer Urteil zitiert von 6

Staatliche Beihilfen – Seeverkehr

Tirrenia di Navigazione SpA und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Staatliche Beihilfen – Seeverkehr – Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens nach Art. 88 Abs. 2 EG – Neue Beihilfen – Bestehende Beihilfen

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerinnen tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission sowie der Streithelferinnen Navigazione Libera del Golfo SpA, Linee Lauro Srl, Traghetti Pozzuoli Srl und Alilauro SpA.

3. Die Streithelferin Aliscafi Società Navigazione Alta Velocità (Aliscafi SNAV) SpA trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 6. August 1999, wegen der staatlichen Beihilfe der Italienischen Republik zugunsten der Unternehmen des Gruppo Tirrenia di Navigazione das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG einzuleiten (ABl. 1999, C 306, S. 2)