Staatliche Beihilfen – Seeverkehr
Tirrenia di Navigazione SpA und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Staatliche Beihilfen – Seeverkehr – Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens nach Art. 88 Abs. 2 EG – Neue Beihilfen – Bestehende Beihilfen
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerinnen tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission sowie der Streithelferinnen Navigazione Libera del Golfo SpA, Linee Lauro Srl, Traghetti Pozzuoli Srl und Alilauro SpA.
3. Die Streithelferin Aliscafi Società Navigazione Alta Velocità (Aliscafi SNAV) SpA trägt ihre eigenen Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 6. August 1999, wegen der staatlichen Beihilfe der Italienischen Republik zugunsten der Unternehmen des Gruppo Tirrenia di Navigazione das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG einzuleiten (ABl. 1999, C 306, S. 2)