EuG Zweite Kammer Beschluss zitiert von 2

Außervertragliche Haftung – Wettbewerb

SELEX Sistemi Integrati SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Schadensersatzklage – Außervertragliche Haftung – Wettbewerb – Entscheidung der Kommission, mit der eine Beschwerde nach Art. 82 EG zurückgewiesen wird – Klage, die teilweise offensichtlich unzulässig ist und der teilweise offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt – Tatsächliches Vorliegen des Schadens

Europarecht Schadensersatzklage

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als teilweise offensichtlich unzulässig und als teilweise offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.

2. Die SELEX Sistemi Integrati SpA trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin durch die Entscheidung der Kommission vom 12. Februar 2004 entstanden sein soll, mit der ihre Beschwerde zurückgewiesen wurde, dass Eurocontrol gegen die Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags verstoßen habe