Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft
SELEX Sistemi Integrati SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Rechtsmittel – Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft – Entscheidung der Kommission, mit der eine Beschwerde gegen Eurocontrol zurückgewiesen wird – Tatsächlicher und sicherer Schaden
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die SELEX Sistemi Integrati SpA trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 29. August 2007, SELEX Sistemi Integrati / Kommission (T-186/05), mit dem das Gericht die Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin durch die Entscheidung der Kommission vom 12. Februar 2004 über die Zurückweisung ihrer Beschwerde wegen eines Verstoßes von Eurocontrol gegen die Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags entstanden sein soll, als teilweise offensichtlich unzulässig und als teilweise offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen hat