EuGH Zweite Kammer Urteil zitiert von 6

Sozialpolitik – Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Sozialpolitik – Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer – Richtlinie 89/391/EWG – Anwendungsbereich – Nichtziviles Personal der öffentlichen Verwaltungen – Streitkräfte und Polizei – Einbeziehung

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor:

1) Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit verstoßen, dass es Artikel 2 Absätze 1 und 2 sowie Artikel 4 dieser Richtlinie, was das nichtzivile Personal der öffentlichen Verwaltungen angeht, nicht in vollem Umfang in seiner innerstaatlichen Rechtsordnung umgesetzt hat.

2) Das Königreich Spanien trägt die Kosten des Verfahrens.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand:

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Mangelhafte Umsetzung des Artikels 2 Absätze 1 und 2 sowie des Artikels 4 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183, S. 1) – Nichtziviles Personal der öffentlichen Verwaltungen – Anwendungsbereich der Richtlinie 89/391