EuG Beschluss

Vorläufiger Rechtsschutz – Staatliche Beihilfen

DTS Distribuidora de Televisión Digital, SA gegen Europäische Kommission

Vorläufiger Rechtsschutz – Staatliche Beihilfen – Änderung des Systems zur Finanzierung der spanischen öffentlich-rechtlichen Körperschaft für Rundfunk und Fernsehen RTVE – Beschluss der Kommission, mit dem das neue Finanzierungssystem für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Fehlende Dringlichkeit

Europarecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

Entscheidung

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses 2011/1/EU der Kommission vom 20. Juli 2010 über die staatliche Beihilfe C 38/09 (ex NN 58/09), deren Gewährung Spanien zugunsten von RTVE plant (ABl. 2011, L 1, S. 9)