Vorläufiger Rechtsschutz – Entscheidung der Kommission, mit der angeordnet wird, eine abgestimmte …
Artisjus Magyar Szerzői Jogvédő Iroda Egyesület gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Vorläufiger Rechtsschutz – Entscheidung der Kommission, mit der angeordnet wird, eine abgestimmte Verhaltensweise im Bereich der kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten abzustellen – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Fehlende Dringlichkeit
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von Art. 3 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 2 und 3 der Entscheidung K(2008) 3435 endg. der Kommission vom 16. Juli 2008 in einem Verfahren nach Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/C2/38.698 – CISAC), soweit die Antragstellerin betroffen ist