OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Die Erhebung eines Zuschlags zu den Friedhofsgebühren anläßlich der Bestattung eines Verstorbenen, der nicht …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Die Erhebung eines Zuschlags zu den Friedhofsgebühren anläßlich der Bestattung eines Verstorbenen, der nicht Mitglied einer der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland angehörenden Religionsgemeinschaft war, auf einem kirchlichen Friedhof ohne Monopolstellung ist grundsätzlich mit dem aus Art 3 Abs 1 GG abzuleitenden Prinzip der leistungsgerechten Gebührenbemessung vereinbar und unter Berücksichtigung des Anstaltszwecks zulässig.

2. Bei der Gebührenermittlung für den Zuschlag hat der Träger des kirchlichen Friedhofs die allgemeinen Grundsätze des Abgabenrechts zu beachten, zu denen eine nachvollziehbare Kalkulation gehört.

3. Bei der Bestimmung des Erstreckungsgebietes für einen Friedhof mit Monopolcharakter ist auf das Gebiet der politischen Gemeinde abzustellen.