Beamte – Belästigung
L gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Rechtsmittel – Beamte – Belästigung – Beistandspflicht der Kommission – Haftung – Ablehnung einer Zeugenvernehmung durch das Gericht – Angebot zusätzlicher Beweise, die bei Abschluss des schriftlichen Verfahrens nicht bestanden – Weigerung, eine angeblich diffamierende Unterlage aus der Akte zu nehmen – Begründungspflicht – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Rechtsmittel, das teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet ist
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 9. März 2005 in der Rechtssache T-254/02 (L/Kommission), mit dem das Gericht die Klage auf Aufhebung der Entscheidungen der Kommission, mit denen die Anträge auf Beistand, auf Zugang zu den Unterlagen und auf Schadensersatz abgelehnt werden und die Anerkennung einer Berufskrankheit verweigert wird, sowie den Antrag auf Ersatz des durch diese ablehnenden Entscheidungen entstandenen Schadens abgewiesen hat