EuGH Achte Kammer Urteil zitiert von 2

Verordnungen (EG, Euratom) Nrn. 1605/2002 und 2342/2002

Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE gegen Europäische Kommission

Rechtsmittel – Verordnungen (EG, Euratom) Nrn. 1605/2002 und 2342/2002 – Von den Gemeinschaftsorganen für eigene Rechnung vergebene öffentliche Aufträge – Fehler im Bericht des Bewertungsausschusses – Pflicht zur Begründung der Ablehnung des Angebots des Bieters

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 10. September 2008, Evropaïki Dynamiki/Kommission (T-59/05), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 23. November 2004, das Angebot der Klägerin im Rahmen einer die Erbringung von Entwicklungs-, Wartungs- und Unterstützungsdiensten für Finanzinformationssysteme der GD Landwirtschaft betreffenden Ausschreibung abzulehnen, und der Entscheidung, den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben, abgewiesen hat – Pflicht zur Begründung der Ablehnung des Angebots eines Bieters