Eine Maßnahme der Rehabilitation nach § 56 AFG ist keine im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes dem Grunde …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Eine Maßnahme der Rehabilitation nach § 56 AFG ist keine im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung im Sinne von § 26 BSHG (Bestätigung der Senatsrechtsprechung).