EuG Vierte Kammer Urteil zitiert von 6

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Highprotect

ThyssenKrupp Steel Europe AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Highprotect – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die ThyssenKrupp Steel Europe AG trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 30. September 2010 (Sache R 1038/2010-1) über die Anmeldung des Wortzeichens Highprotect als Gemeinschaftsmarke