BGH VII. Zivilsenat Beschluss

Nichtzulassung der Revision bei Streitwert von knapp 48.000 € KI-Titel

BGH, Beschluss vom 24. April 2024 - VII ZR 138/23

Bau- und Werkvertragsrecht Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts in Zweibrücken vom 13. Juni 2023 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert: 48.219,80 €

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