OVG Niedersachsen Urteil LS

§ 73 Abs 2 VwVfG vermittelt einen Anspruch auf eine "substantielle" Anhörung.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. § 73 Abs 2 VwVfG vermittelt einen Anspruch auf eine "substantielle" Anhörung. Hierzu kann auch gehören, im Erörterungstermin vorhandene Gutachten vorzulegen und zu behandeln.

2. Zum Verhältnis von raumordnerischen Vorschriften über die Linienführung eines Deiches und eine nachfolgende Planfeststellung.