Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Verfassungsrecht
Tenor
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 45.000 € (in Worten: fünfundvierzigtausend Euro) festgesetzt.
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 45.000 € (in Worten: fünfundvierzigtausend Euro) festgesetzt.