BGH 2. Strafsenat Beschluss

Verwerfung der Revision wegen fehlendem Rechtsfehler KI-Titel

BGH, Beschluss vom 27. September 2023 - 2 StR 448/22

Strafrecht Revision verworfen

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kassel vom 29. Juni 2022 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler ergeben hat.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Ergänzend bemerkt der Senat:

Der vom Generalbundesanwalt beantragten Ergänzung der Einziehungsanordnung bedurfte es nicht, da der Tenor des angefochtenen Urteils die Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung des Angeklagten bereits enthält.

Krehl | Eschelbach | RiBGH Meyberg ist an der Unterschriftsleistung gehindert.