EuG Siebte Kammer Urteil zitiert von 5

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren

Esprit International LP gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die aus der Darstellung eines Buchstabens auf einer Hosentasche besteht – Ältere nationale Bildmarke, die einen Buchstaben darstellt – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Esprit International LP trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 19. November 2009 (Sache R 1666/2008-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Marc O’Polo International GmbH und der Esprit International LP