EuGH Fünfte Kammer Urteil zitiert von 2

Beihilfe der italienischen Behörden für Unternehmen, die zur Notierung an der Börse zugelassen wurden

Italienische Republik gegen Europäische Kommission

Rechtsmittel – Beihilfe der italienischen Behörden für Unternehmen, die zur Notierung an der Börse zugelassen wurden – Regelung, die steuerliche Vergünstigungen vorsieht

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

3. Die Republik Finnland trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 4. September 2009, Italien/Kommission (T-211/05), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/261/EG der Kommission vom 16. März 2005 über die Beihilferegelung C 8/2004 (ex NN 164/2003) – Italien – zugunsten von Unternehmen, die zur Notierung an der Börse zugelassen wurden (ABl. L 94, S. 42), abgewiesen hat