OLG Köln · Nordrhein-Westfalen 13. Zivilsenat Beschluss

Gegen die Entscheidung des Landgerichts über eine Streitwertbeschwerde ist die weitere Beschwerde nur …

Zivilrecht Beschwerde verworfen

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 27. Januar 2026 (Az. 15 T 47/25), beim Landgericht eingegangen am 5. Februar 2026, wird als unzulässig verworfen.

Gründe

2

Die sofortige Beschwerde ist unzulässig.

3

Gegen die Entscheidung des Landgerichts über eine Streitwertbeschwerde ist die weitere Beschwerde nur zulässig, wenn das Landgericht sie zugelassen hat (§§ 66 Abs. 4 Satz 1, 68 Abs. 1 Satz 5 GKG). Das ist hier nicht geschehen.