Richtlinie 2005/60/EG – Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der …
Kommission der Europäischen Gemeinschaften wegen Königreich Schweden
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2005/60/EG – Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung – Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist
Tenor
Tenor
1. Das Königreich Schweden hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 45 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um der genannten Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Das Königreich Schweden trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309, S. 15) nachzukommen