Vorsteuerabzug bei steuerbefreiten Gesundheitseinrichtungen KI-Titel
Vorlage: Commissione tributaria provinciale di Parma (Italien)
Vorsteuerabzug · Umsatzsteuerbefreiung · Gesundheitseinrichtungen · Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie · Vorabentscheidungsersuchen
Tenor
Tenor
Das von der Commissione tributaria provinciale di Parma (Italien) mit Entscheidung vom 7. Juli 2010 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Commissione tributaria provinciale di Parma – Auslegung von Art. 13 Teil A der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) – Vorsteuerabzug – Öffentliche oder private Gesundheitseinrichtungen, die eine steuerbefreite Tätigkeit ausüben – Nationale Rechtsvorschriften, die den Vorsteuerabzug für den Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen, die für diese befreiten Tätigkeiten verwendet werden, ausschließen