Das Ortsstatut, die Wallservitut in Frankfurt/Main betreffend, vom 28.06.1907 ist mangels einer …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Das Ortsstatut, die Wallservitut in Frankfurt/Main betreffend, vom 28.06.1907 ist mangels einer rechtsstaatlichen Grundsätzen genügenden Verkündung nicht rechtswirksam geworden.
2. Die Aufforderung an einen Bauherrn, ein von ihm errichtetes, aber nicht in seinem Eigentum stehendes Bauwerk abzubrechen, ist auf eine rechtlich unmögliche Leistung gerichtet, wenn der Eigentümer nicht bereit oder aufgrund eines vollstreckbaren Titels verpflichtet ist, den Abbruch zu dulden.