BVerfG Zweiter Senat Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren zitiert von 1

Gegenstandswertfeststellung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Verfassungsrecht

Tenor

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 200.000 € (in Worten: zweihunderttausend Euro) festgesetzt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 RVG).