Vorläufiger Rechtsschutz – Staatliche Beihilfen
Rousse Industry gegen Europäische Kommission
Vorläufiger Rechtsschutz – Staatliche Beihilfen – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Verstoß gegen Formerfordernisse – Unzulässigkeit
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses K(2011) 4903 endg. der Kommission vom 13. Juli 2011, mit dem die von Bulgarien zugunsten von Rousse Industry in Form nicht beglichener Forderungen des Staates gewährte staatliche Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird (staatliche Beihilfe C 12/2010 und N 389/2009), soweit mit diesem Beschluss die Rückforderung dieser Beihilfe von der Klägerin angeordnet wird