OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 7

Entfällt nach der PrüfeVO (BaugPrüfeV ND) eine Prüfung des Bauvorhabens auf die Vereinbarkeit mit bestimmten …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Entfällt nach der PrüfeVO (BaugPrüfeV ND) eine Prüfung des Bauvorhabens auf die Vereinbarkeit mit bestimmten Anforderungen des öffentlichen Baurechts, ist insoweit auch eine Anfechtung der Baugenehmigung durch den Nachbarn ausgeschlossen.

2. Zu den Voraussetzungen einer "entsprechenden" Grenzbebauung nach § 8 Abs 3 S 1 NBauO ( BauO ND ).